Die im Folgenden genannten „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden die vom Gesetzgeber geforderte rechtliche Grundlage für unsere Dienstleistungen und Arbeiten. Tranzparenz liegt uns am Herzen. Unser „Kleingedrucktes“ dient deshalb hauptsächlich Ihrer Sicherheit. Wir möchten, dass Sie alle Informationen bekommen, die für Sie wichtig sind. Und wenn dennoch Fragen offen bleiben, dann freuen wir uns über ein persönliches, klärendes Gespräch. Wir sind dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind!
1. Allgemeines:
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Gestaltungs- und Programmierdienstleistungen zwischen der Agentur bilger.media - Stefan Bilger (im Folgenden bilger.media
gennant) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier
aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte:
2.1
Jeder der bilger.media erteilte Auftrag über Design- oder Gestaltungsdienstleistungen ist ein Urheberwerksvertrag, der grundsätzlich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz im Sinne des Gesetzes.
2.3
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der bilger.media weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die bilger.media eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten üblichen Vergütung für entsprechende oder vergleichbare Leistungen nach dem
Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) zu verlangen.
2.4
Die bilger.media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht
übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der bilger.media
2.5
Die jeweils vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6
Die bilger.media und der Urheber (Designer) haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als kreative Schöpfungsquelle genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die bilger.media zum Schadensersatz.
2.7
Eingebrachte Vorschläge und / oder Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein
Miturheberrecht.
3. Angebot und Vergütung
3.1
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
3.2
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer freien Kalkulation. Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.3
Alle Rechnungen der bilger.media sind sofort ohne Abzug zahlbar. Von dieser Regelung abweichende Zahlungstermine sind im Einzelfalle gesondert auf den Rechnungen der bilger.media ausgewiesen.
Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Im Verzugsfall ist die bilger.media berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
3.4
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die bilger.media berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglich
erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.5
Soweit die bilger.media Dienste und Leistungen unentgeltlich oder vorläufig unentgeltlich erbringt, ist sie berechtigt, diese Dienste und Leistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung
einzustellen, ohne dass Ansprüche des Auftraggebers hieraus erwachsen können.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet, sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2
Die bilger.media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Materialkosten der Werbetechnik, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und
Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Fertigstellung und Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
5.1
Die seitens der bilger.media genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während
der Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. der bilger.media Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluß noch nicht absehbar waren, so verlängert
sich ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.
5.2
Die Abnahme hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch–künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des
Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von 5 Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.
5.3
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw. spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist fällig. Sie ist ohne Abzug
zahlbar.
5.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er
von der bilger.media hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 50% der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung / Abnahme. Darüber hinaus behält sich die bilger.media vor, jederzeit Zwischenabrechnungen zu erstellen. Sonstige oder anders lautende
Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zu regeln.
5.5
Bei Zahlungsverzug kann die bilger.media Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von digitalen Inhalten (Webseiten) bei Zahlungsverzug
6.1
An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen sowie Datenübertragungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
6.3
Leistungen aus Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der bilger.media
6.4
Gerät ein Kunde im Bereich der digitalen Medien - z.B. mit der Bezahlung eines Internetauftrags - in Zahlungsverzug, kann die bilger.media die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und
Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.
7. Digitale Daten
7.1
Die bilger.media ist nicht verpflichtet, Erstellungsdateien – sog. „offene Dateien“ – oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der
Auftraggeber die Herausgabe solcher Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2
Hat die bilger.media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der bilger.media geändert und/oder weiterverwertet werden.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Wird die bilger.media mit der Vervielfältigung oder Produktion von Entwürfen beauftragt, so ist vom Auftraggeber die Freigabe auf einem Korrekturmuster zu erteilen. Digitale Medien werden
ausschließlich nach Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber weitergegeben oder online gestellt.
8.2
Die Produktionsüberwachung durch die bilger.media erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die bilger.media berechtigt, nach eigenem Ermessen die
notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die bilger.media haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der bilger.media mindestens 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die bilger.media ist berechtigt, diese Muster zum
Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Digitale Medien dürfen vollständig oder in Teilen (auch modifiziert) als Referenz verwendet werden.
9. Gewährleistung
9.1
Die bilger.media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der bilger.media überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu
behandeln.
9.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werks schriftlich bei der bilger.media geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als
endgültig mangelfrei angenommen.
9.3
Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Ablieferung bzw. der Annahme des Werks beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der
Auftraggeber der bilger.media unverzüglich anzuzeigen.
9.4
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der bilger.media Elemente oder Zusatzeinrichtungen insbesondere Design, elektronische Daten und / oder Programmierung selbst
ändert oder durch Dritte ändern lässt.
10. Haftung
10.1
Die bilger.media haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt
auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der bilger.media Für leichte Fahrlässigkeit haftet die bilger.media nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist
jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die bilger.media gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die
bilger.media kein Auswahlverschulden trifft. Die bilger.media tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Sofern die bilger.media selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche aus
fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der bilger.media zunächst zu versuchen, die abgetretenen
Ansprüche durchzusetzen.
10.4
Der Auftraggeber stellt die bilger.media von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die bilger.media stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung
bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und
Gestaltung.
10.6
Die bilger.media haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten und Entwürfe. Die Prüfung etwaiger Zulässigkeit,
Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit obliegt alleine dem Auftraggeber.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamation hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die bilger.media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die bilger-media. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann die bilger.media Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der bilger.media übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt
der Auftraggeber die bilger.media von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Geheimhaltung und Datenschutz
12.1
Alle der bilger.media übergebenen Informationen gelten grundsätzlich als nicht vertraulich, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
12.2
Soweit sich die bilger.media Dritter zur Erbringung der beauftragten Leistung bedient, ist die bilger-media. berechtigt, die erforderlichen Kundendaten dem Dritten offen zu legen. Die
erforderlichen Zugriffsrechte für Datenübertragungen unterliegen jedoch der Geheimhaltung und werden von der bilger.media lediglich zum Zwecke der Leistungserfüllung genutzt und vertraulich
gespeichert.
12.3
Sollte der Auftraggeber wünschen, dass Zugriffsdaten bei der bilger-media. nicht gespeichert werden, so ist dies der bilger.media gegenüber schriftlich ausdrücklich anzuzeigen.
12.4
Im Weiteren gelten alle Datenschutzgesetze nach deutschem Recht uneingeschränkt für beide Vertragsparteien.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der bilger.media
13.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4
Gerichtsstand ist der Sitz der bilger.media – in Zuständigkeit das Amtsgericht Aalen oder das Landgericht Ellwangen. Die bilger.media ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu
klagen.
13.5
Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Stand der Informationen: Februar 2021
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